Grundstücksrecht Augsburg
Wer ein Grundstück kauft, möchte es meistens gleich oder später bebauen. Damit gewinnt eine zentrale Frage schon vor dem Kauf entscheidende Bedeutung: Darf das das Grundstück überhaupt bebaut werden und wenn ja in welcher Weise?
Kann der Verkäufer darüber keine Auskunft geben, so sollte der Kaufinteressent vor dem Kauf mit der zuständigen Gemeinde sprechen.
Ob ein Grundstück bebaut werden darf, hängt von der planungsrechtlichen sowie der bauordnungsrechtlichen Beurteilung ab. Schon in diesem frühen Stadium steht Ihnen unsere Kanzlei mit dem notwendigen Know-how zur Seite.
Wir sprechen gern in Ihrem Auftrag mit mit Architekten und zuständigen Behörden, um Ihr Bauvorhaben voranzubringen. Weil mündliche Aussagen an dieser Stelle stets unverbindlich sind, sorgen wir für Planungs- uns Entscheidungssicherheit, denn wir kümmern uns darum, dass Sie eine rechtlich verlässliche, schriftliche Stellungnahme erhalten. Sprechen Sie uns einfach an.
Im nächsten Schritt geht es meist darum, wie ein mögliches Bauobjekt für dieses Grundstück aussehen darf. In aller Regel gibt es vielfältige Vorgaben zu der Bebaubarkeit des entsprechenden Grundstücks. Jede Gemeinde regelt in grundsätzlichen Vorgaben die Anzahl der Geschosse, die maximale Größe der überbauten Fläche und teilweise auch die Dachformen sowie deren Ausrichtung, um nur einige zu nennen.
Riskieren Sie nichts und verschaffen Sie sich mit Hilfe unserer Kanzlei Kanzlei vorher Klarheit. Das kann hinterher Ärger und Kosten sparen.
Daneben können weitere Rahmenbedingungen das Bauvorhaben beeinflussen. Zu denken ist beispielsweise an Denkmalschutz und Naturschutz oder auch geplante Bauvorhaben, die den Wert des gewünschten Grundstücks beeinträchtigen können. So zum Beispiel geplante Schnellstraßen oder Autobahnen sowie Industriebetriebe in der Nachbarschaft. Auch städtebauliche Gründe können die Bebaubarkeit beeinträchtigen.
Tipp: Sichern Sie sich vor dem Kauf ab und sparen Sie dadurch unter Umständen viel Geld. Unsere Kanzlei berät Sie gern und vertritt Ihre Interessen im Zweifel auch im streitigen Verfahren vor Gericht.
Einige unserer Schwerpunkte
- Grundstücksrecht
- Bauplanungsrecht
- Bebauungsplan
- Bau-Genehmigungsverfahren
- Immobilienverkauf
- Baulasten
- Grundschulden
- Vorkaufsrecht