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Vertragsrecht Augsburg

Das allgemeine Zivilrecht ist das Recht der Gleichgestellten und bietet die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Dabei entstehen immer wieder juristische Auseinandersetzungen, insbesondere dann, wenn die beiden Vertragsparteien jeweils etwas anderes mit dem Vertrag erreichen wollten oder ihn unterschiedlich interpretieren.

Typische Auseinandersetzungen reichen von der mangelhaften Leistung eines Handwerkers über ein gekauftes, aber fehlerhaftes Gerät bis zu Forderungen aus einem Vertrag.

Kaum ein Verbraucher liest in Verträgen stets das „Kleingedruckte". Oft ist dies unter Zeitdruck auch kaum möglich. Selbst Unternehmer kennen nur selten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Partner im Detail, die jedoch zur Vertragsgrundlage erklärt werden.

Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Kontext, kann Streit auslösen. Und letztlich geht es meist ums Geld.

Tipp: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie Verträge schließen. Sprechen Sie unsere Kanzlei an, wir helfen schnell und fundiert. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden „rutschen".

Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Wir entwickeln Verträge nach den sachlichen und fachlichen Vorgaben unserer Mandanten und sichern diese juristisch ab. Darüber hinaus prüfen wir bereits vorhandene Verträge und stehen beratend zur Seite, wenn Verträge rückabgewickelt werden. Selbstverständlich vertreten die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht.

Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:

  • Kaufvertrag
  • Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Darlehensvertrag