Wohnungseigentum – erst informieren, dann kaufen
Wenn es darum geht, Wohnungseigentum zu erwerben, gehen mögliche bauliche Mängeln oft mit juristischen Problemen einher. Wir unterstützen und vertreten Mandanten, die geplant haben, eine Wohnung zu kaufen oder zu verkaufen. Wer bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten wurde, vermeidet viele potenzielle Auseinandersetzungen.
Sie wollen eine Wohnung über einen Makler kaufen oder verkaufen? Oder Sie möchten Ihre Wohnung via Makler vermieten? Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.
Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch unsere Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfen wir für Sie Vertragswerke zur Immobilienfinanzierung, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen.
Dazu zählen Verträge über
- Kreditgewährung
- Kreditsicherung
- Bürgschaften
- Grundschulden
- Forderungsabtretungen
Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten
- Immobilienverkauf
- Nutzung von Immobilien
- Immobilienverwertung
- Grundschulden
- Forderungsabtretung
- Mietrecht