Dr. Gernot Bauer
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
„Was ist ein Fachanwalt?“
Die Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wurde Rechtsanwalt Dr. Gernot Bauer von der Rechtsanwaltskammer München verliehen.
Dieser Titel wird verliehen für besondere Fähigkeiten, die durch besondere theoretische Kenntnisse in Form von Prüfungen sowie langjährigen praktischen Erfahrungen nachgewiesen wurden.
Als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse ist die Teilnahme an einem umfassenden Fachanwaltskurs erforderlich, der mit mehrstündigen Klausuren endet. Danach findet zusätzlich ein Fachgespräch vor dem Fachausschuss der Anwaltskammer statt. Der Nachweis der praktischen Erfahrung wird durch die Vorlage von in der Vergangenheit bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen. Hierbei muss eine bestimmte Anzahl von Gerichtsverfahren vorgelegt werden.
Zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung ist weiterhin erforderlich, dass der Fachanwalt der Rechtsanwaltskammer jährlich eine vorgegebene Anzahl an Fortbildungen nachweist. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Fachanwalt stets über aktuelles Knowhow aus Rechtsfortentwicklung und Rechtsprechung auf seinem Fachgebiet verfügt.